Übersicht zum Gesetz (GEG) für Erneuerbares Heizen
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html
Häufig gestellte Fragen zum GEG
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html
Wenn Sie auf eine umweltfreundliche und effizientere Technik umsteigen, können Sie sich Vorteile in der Form von Förderprogrammen sichern.
Förderprogramme GEG/BEG:
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung wird gefördert.
Auch in Bezug auf die Errichtung, den Umbau, die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder den Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz können Sie von einer Förderung profitieren.
Wenn Sie eine bestehende Immobilie umfassend sanieren und erneuerbare Energien dazu nutzen, können Sie jetzt Fördermittel beantragen.
Auch in Bezug auf Umbaumaßnahmen des Bades können Sie von Zuschüssen profitieren. So kann die Pflegekasse für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Wohnen mehr Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Betrag auf bis zu 16.000 erhöht werden.
Wir erstellen Ihnen hierfür ein Angebot, womit sie den Zuschuss beantragen können.
Sie stellen den Antrag dafür bei ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir qualifizierte Fachkräfte in unserem Gewerk. Sie möchten sich beruflich verändern und fühlen sich angesprochen?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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